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EWärmeG-Nachweise
Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG (15% regenerative Energien) erfüllt haben.
Gerne erstellen wir Ihnen einen
EWärmeG-Nachweis nach Ihrem Bedürfnis.
Zum Beispiel einen Nachweis für:
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Solarthermische Anlage
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Feste Biomasse – Holz-Zentralheizung
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Wärmepumpe
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Gasförmige Biomasse – Biomethan
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Flüssige Biomasse – Bioöl
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Einzelraumfeuerung
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Dachdämmung
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Außenwanddämmung
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Kellerdeckendämmung
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Gesamtnachweis Gebäudehülle
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Sanierungsfahrplan
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Kraft-Wärme-Kopplung
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Anschluss an ein Wärmenetz
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Photovoltaik
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Wärmerückgewinnung aus Abluft
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Abwärmenutzung
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